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Unfallgegner meldet sich nicht – Was tun?

Unfallgegner meldet sich nicht. Was tun?
Unfallgegner meldet sich nicht. Was tun? // Symbolbild
Inhaltsverzeichnis: Unfallgegner meldet sich nicht – Was tun?

Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, dass alle Beteiligten ihre Daten austauschen und den Schaden der Versicherung melden. Doch was passiert, wenn der Unfallgegner sich plötzlich nicht mehr meldet oder den Schaden gar nicht an seine Versicherung weitergibt? Die gute Nachricht: Auch in diesem Fall bleiben Ihre Ansprüche bestehen. Entscheidend ist, dass Sie wichtige Informationen – insbesondere das Kennzeichen – festhalten.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie vorgehen sollten, wenn der Unfallgegner nicht erreichbar ist, wie Sie dennoch Schadensersatz durchsetzen können und welche Rolle Versicherungen und Behörden in solchen Fällen spielen.

In Kürze
  • Wenn sich der Unfallgegner unkooperativ zeigt oder gar Fahrerflucht begeht: Merken Sie sich das Kennzeichen!
  • Der Unfallverursacher meldet sich nicht? Trotzdem können Sie erfolgreich Schadensersatz einfordern!
  • Der Versicherung des Verantwortlichen haftet auch dann, wenn dieser selbst nicht greifbar ist.
  • In Österreich ist die Schadensregulierung in solchen Fällen etwas komplizierter.
  • Es ist sinnvoll, den entstandenen Schaden auch der eigenen Versicherung zu melden – auch, wenn Sie selbst keine Schuld zu treffen scheint.

Nach dem Unfall: Was gilt es zu beachten?

Wie so oft sind es die ersten Sekunden nach einem Crash, die später entscheidend sein können. Auch in einem Moment der Aufregung gilt hier: Bewahren Sie Ruhe und notieren Sie sich das Kennzeichen Ihres Unfallgegners. Schließlich können Sie vorab nie wissen, wie kooperativ er sich zeigt. Auch Unfallflucht ist eine mögliche Gefahr. Halten Sie in solchen Fällen Ausschau nach Zeugen, die sich eventuell das Kennzeichen des Fahrzeugs gemerkt haben könnten.

Doch selbst wenn dieser Extremfall nicht eintritt, können die Beteiligten einem das Leben schwer machen. Wenn Sie im Gespräch merken, der Unfallgegner will die Daten seiner Versicherung nicht herausgeben (und diese auch nicht selbst kontaktieren), lohnt es sich zu wissen, dass dieser er nach §34 StVo genau dazu gesetzlich verpflichtet ist.

Zeigt sich also der Unfallgegner nicht kooperativ, sollten Sie in jedem Fall die Polizei verständigen, um die Sachlage vor Ort zu klären. Alles, was sie direkt nach einem Unfall beachten müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Unfallgegner meldet schaden nicht fristgerecht. Was tun?

Unabhängig davon, wie der verantwortliche Beteiligte handelt, steht Ihnen die Regulierung Ihres Schadens zu. Das bedeutet: die gegnerische Versicherung muss für entsprechende Kosten aufkommen – auch wenn die Gegenpartei die Biege macht, Fristen verstreichen lässt oder sich nicht mehr zurückmeldet.

Wichtig

Wenn Sie das Kennzeichen parat haben, kann fairforce.one für Sie problemlos die verantwortliche Versicherung ermitteln.

Sind Sie selbst Unfallverursacher, müssen Sie den Schaden der Polizei melden, wenn der Geschädigte nicht auszumachen ist – etwa im Falle eines Aneckens beim Einparken. Tun Sie dies nicht, kann Ihnen dies als Fahrerflucht nach §142 StGB ausgelegt werden. Warten Sie also auf jeden Fall einige Zeit am Ort des Geschehens und versuchen Sie, den Geschädigten auszumachen und hinterlassen Sie Ihren Namen und Kontaktdaten, wenn dieser nicht auftaucht.

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Als Unfallopfer den Schaden bei der Versicherung melden?

Übrigens lohnt es sich, auf Nummer Sicher zu gehen und auch als Unfallopfer den Schaden der eigenen Versicherung zu melden. Schließlich könnte sich um Laufe der Ermittlungen herausstellen, dass Sie eine Teilschuld trifft. Ist diese nicht rechtzeitig angezeigt worden, kann Ihnen je nach vertraglicher Regelung der Versicherungsschutz versagt werden.

Zwar zahlt Ihre Versicherung in diesem Fall dem Unfallgegner den Anteil des Schadens, für den Sie verantwortlich sind. Sie wird aber den entsprechenden Betrag später von Ihnen einfordern. Um hier jede unnötige Unsicherheit zu vermeiden, raten wir Ihnen, sich direkt an einen unabhängigen Regulierungsdienstleister wie fairforce.one zu wenden. So wird der Konflikt zu Ihren Gunsten geklärt und ungerechtfertigte Forderungen werden abgewehrt.

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Unfallgegner meldet sich nicht — Regeln für Österreich

Wenn in Österreich der Unfallverursacher den Schaden nicht meldet, sind die Ansprüche als Geschädigter deutlich schwerer durchzusetzen. Hier gilt laut ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club): Ohne Schadensmeldung des Verantwortlichen zahlt die gegnerische Versicherung erst einmal gar nichts. Jedoch kann die gegnerische Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer nach einem entsprechenden Hinweis zur Meldung auffordern. Bleibt diese auch nach drei Anläufen aus, zahlt die Versicherung üblicherweise trotzdem.

Anders verhält es sich, wenn der Gegner seiner Versicherung ein ausdrückliches Auszahlungsverbot erteilt. In diesem Fall droht jedoch ein Prozess, der je nach Eindeutigkeit der Schuldfrage für den Verursacher wenig Aussicht auf Erfolg hat.

Übrigens: Wer als Unfallopfer in solchen Fällen für Reparaturarbeiten in Vorleistung geht, verliert keine Ansprüche. Stellen Sie jedoch sicher, dass die gegnerische Versicherung den Schaden vorab inspiziert — dies tut Sie in der Regel auch ohne Schadensmeldung durch den Versicherungsnehmer.

Die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung

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Wir können Ihren Unfall nicht ungeschehen machen. Aber wir machen das Beste für Sie daraus, versprochen!

Häufig gestellte Fragen zum Thema Unfallgegener meldet sich nicht

Was kann ich tun, wenn sich der Unfallgegner nach dem Unfall nicht mehr meldet?

Wenn der Unfallgegner nicht erreichbar ist oder den Schaden nicht meldet, können Sie trotzdem Schadensersatz verlangen. Entscheidend ist, dass Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs und möglichst weitere Daten (Name, Zeugen, Fotos) haben. Damit kann die gegnerische Versicherung ermittelt werden, bspw. durch unabhängige Regulierungsdienstleister wie fairforce.one

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Zahlt die Versicherung des Unfallverursachers auch ohne Schadensmeldung durch ihn?

Ja. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist grundsätzlich zur Regulierung verpflichtet – auch wenn der Versicherungsnehmer den Schaden selbst nicht meldet oder sich nicht mehr zurückmeldet.

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Sollte ich den Schaden auch meiner eigenen Versicherung melden?

Ja, das ist empfehlenswert. Falls sich später herausstellt, dass Sie eine Teilschuld tragen, kann Ihre Versicherung den Schaden regulieren. Wird der Unfall nicht gemeldet, kann der Versicherungsschutz unter Umständen eingeschränkt werden.

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Was sollte ich direkt nach dem Unfall unbedingt notieren?

Notieren Sie das Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Farbe des Autos, Datum, Uhrzeit und Unfallort. Machen Sie Fotos und halten Sie Kontaktdaten möglicher Zeugen fest. Diese Informationen sind später wichtig, um den Schaden korrekt geltend zu machen.

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Muss ich die Polizei rufen, wenn der Unfallgegner unkooperativ ist?

Ja, besonders wenn der Unfallgegner seine Daten nicht herausgeben möchte oder sich auffällig verhält. Die Polizei kann den Unfall aufnehmen und die Personalien feststellen – das erleichtert später die Schadensregulierung erheblich.

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