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Unfall mit Neuwagen – Welche Ansprüche habe ich?

Unfall mit Neuwagen // Symbolbild
Inhaltsverzeichnis: Unfall mit Neuwagen – Welche Ansprüche habe ich?

Ein Unfall mit einem Neuwagen ist besonders ärgerlich, weil das Fahrzeug trotz Reparatur seinen „Neuwagenstatus“ verliert und nahezu immer eine spürbare Wertminderung entsteht. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflicht daher nicht nur die Reparaturkosten zahlen, sondern in der Regel auch die Wertminderung und weitere unfallbedingte Ansprüche ausgleichen. Ein echter Anspruch auf Ersatz eines neuen Fahrzeugs kommt nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht – typischerweise bei sehr geringer Laufleistung und kurzer Zulassungsdauer.

In Kürze

  • Ein Unfall mit einem Neuwagen unterscheidet sich von einem Unfall mit einem gebrauchten Kfz insofern, dass es beim Neuwagen-Unfall immer zu einer erheblichen Wertminderung des Autos kommt.
  • Nach einem Neuwagen-Unfall stehen Ihnen neben der Wertminderung und den Reparaturkosten oft noch weitere Ansprüche zu, die Sie prüfen lassen sollten
  • Anspruch auf einen Neuwagen kann nur bestehen, wenn das Unfallfahrzeug weniger als einen Monat zugelassen war und Sie seit dem Kauf weniger als 1.000 km damit gefahren sind.
  • Wir von fairforce.one stehen Ihnen als versicherungsunabhängiges Spezialistennetzwerk in allen Fragen rund um Ihren Verkehrsunfall zur Seite.

Was unterscheidet einen Unfall mit einem Neuwagen von einem Unfall mit einem gebrauchten Auto?

Kurz gesagt: Bei einem Unfall mit einem Neuwagen kommt es zu einer erheblichen Wertminderung des Fahrzeugs. Als Wertminderung bezeichnet man die Minderung des Fahrzeugwertes. Diese wird zwar üblicherweise zusammen mit den Reparaturkosten von der Versicherung des Unfallverursachers gedeckt, aber der Neuwagen ist dann nicht mehr „neu“, sondern ein repariertes Unfallfahrzeug. Dies ist bei einem Neuwagen besonders ärgerlich, da sich der Fahrzeughalter erst vor kurzem bewusst für einen Neuwagen entschieden hat und nun einen Unfallwagen besitzt.

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Welcher Ersatz steht mir bei einem fremdverschuldeten Neuwagen-Unfall zu?

Kollidieren zwei Fahrzeuge miteinander, entsteht in der Regel ein Schaden, der zur Wertminderung nach dem Unfall führt. Eben diese Wertminderung ist nun als Unfallschaden auszugleichen.

Der Unfallverursacher – beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung – muss sowohl für die Wertminderung als auch die Reparaturkosten und ggf. weitere Ansprüche aufkommen.

Unser Tipp

Welche Ansprüche Ihnen nach einem unverschuldeten Autounfall zusätzlich zustehen können, zeigen wir Ihnen gerne. Dazu können Sie absolut kostenfrei und ohne Risiko Ihren Schaden unter fairforce.one melden. Unsere Verkehrsrechtexperten geben Ihnen innerhalb kürzester Zeit einen Überblick über Ihre möglichen Schadensersatzansprüche.

Habe ich nach einem Unfall einen Anspruch auf einen Neuwagen als Ersatz?

Viele Neuwagenbesitzer stellen sich die Frage, ob sie nach einem Neuwagen-Unfall einen Anspruch auf einen Neuwagen haben. Üblicherweise ist die gegnerische Versicherung nur dazu verpflichtet, die Reparaturkosten sowie einen Ausgleich für die dabei hervorgerufene Wertminderung zu zahlen.

Tatsächlich ist es jedoch möglich für einen Totalschaden, der durch einen Unfall mit dem Neuwagen verursacht wurde, gegenüber der gegnerischen Vollkaskoversicherung einen Anspruch auf einen Neuwagenersatz geltend zu machen. Handelt es sich jedoch um Schäden am Fahrzeug, die sich durch eine Reparatur beheben lassen, werden in der Regel lediglich die Instandsetzungskosten durch die Versicherung ersetzt. Zusätzlich haben Sie einen Anspruch auf Auszahlung der Wertminderung.

Nur wenn es Ihnen unzumutbar wäre, ein repariertes Fahrzeug zu benutzen, haben Sie einen Anspruch auf einen Neuwagen. Grund für die Unzumutbarkeit ist, dass der Makel des Unfallwagens sich durch eine Reparatur nicht beheben lässt. Dazu muss das Unfallgutachten vor allem eine erhebliche Beschädigung feststellen. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs müssen hierfür jedoch bestimmte Kriterien vorliegen, die wir Ihnen im Folgenden näher erklären.

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Welche Kriterien zur Abrechnung auf Neuwagenbasis bei einem unverschuldeten Unfall gibt es?

Neben der Voraussetzung der Unzumutbarkeit hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 29.9.2020 mit dem Aktenzeichen VI ZR 271/19 bestimmte Kriterien dafür bestätigt, ab wann nach einem Unfall mit einem Neuwagen ein neues Fahrzeug erstattet werden muss:

Kriterien für Neuwagen als Ersatz

  • Fahrleistung beträgt zum Unfallzeitpunkt weniger als 1.000 km
  • seit maximal einem Monat besteht eine Kfz-Zulassung
  • ein erheblicher Sachschaden ist entstanden
  • Geschädigter kauft sich mit dem Geld der Ersatzzahlung nach dem Unfall tatsächlich einen vergleichbaren Neuwagen

Besonders das Kriterium der erheblichen Beschädigung sorgt bei der Unfallregulierung immer wieder für juristische Probleme, da hierfür keine eindeutige Definition existiert. Entscheidend ist aber der Aspekt der Zumutbarkeit. Wurden beispielsweise Schweißarbeiten an tragenden Fahrzeugteilen vorgenommen, um den Schaden zu beheben, so kann dem Fahrzeughalter die Weiternutzung des derart instandgesetzten Wagens nicht mehr zugemutet werden. Gerichte sind sich aber uneins, ab wann ein Fahrzeug laut dem Verkehrsrecht als erheblich beschädigt einzustufen ist.

Grundsätzlich ist der Geschädigte hierbei in der Beweispflicht. Hier sind von einem unabhängigen Sachverständigen erstellte Kfz-Gutachten von erheblicher Bedeutung und von großem Vorteil für Sie. Das Gutachten dokumentiert für Sie, ob der Neuwagen durch den Unfall eine erhebliche Wertminderung erlitten hat. Die Durchsetzung der vom Sachverständigen festgestellten Wertminderung gehört dann in die Hände eines spezialisierten Rechtsdienstleisters wie fairforce.one. Werden alle genannten Bedingungen beim Neuwagen-Unfall erfüllt, sprechen Versicherer von einem Ersatzanspruch auf Neuwagenbasis.

ACHTUNG:
Der Geschädigte hat diesen Anspruch nur, wenn er sich tatsächlich einen Neuwagen kauft. Eine fiktive Abrechnung auf Neuwagenbasis ist nicht möglich.

Die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung

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  • Unser kompetentes Expertenteam bespricht mit Ihnen das für Sie richtige weitere Vorgehen.
  • Bei Bedarf organisieren wir einen Gutachter bequem zu Ihnen nach Hause. Er erstellt das wichtige unabhängige Gutachten
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  • Ihre so optimierten Ansprüche werden bei den leistungspflichtigen Versicherungen geltend gemacht und für Sie zur Auszahlung gebracht
  • Bei Bedarf unterstützt Sie unser Netzwerk mit geprüft zuverlässigen Fachwerkstätten und Ersatzfahrzeugen
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Wir können Ihren Auslandsunfall nicht ungeschehen machen. Aber wir machen das Beste für Sie daraus, versprochen!

Häufig gestellte Fragen zum Thema Unfall mit Neuwagen

Welche Ansprüche habe ich nach einem unverschuldeten Neuwagen-Unfall?

In der Regel haben Sie Anspruch auf Reparaturkosten und den Ausgleich der Wertminderung. Je nach Fall kommen weitere Positionen hinzu (z. B. Nutzungsausfall, Mietwagen, Abschleppkosten, Gutachterkosten).

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Warum gibt es bei Neuwagen fast immer eine Wertminderung?

Weil der Wagen nach dem Unfall rechtlich und wirtschaftlich als „Unfallfahrzeug“ gilt – selbst wenn er fachgerecht repariert wurde. Das senkt den Wiederverkaufswert, und diese Differenz muss der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung ausgleichen.

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Habe ich Anspruch auf einen komplett neuen Wagen als Ersatz?

Nur in Ausnahmefällen. Ein Neuwagenersatz kommt typischerweise nur in Betracht, wenn das Fahrzeug weniger als 1 Monat zugelassen war, unter 1.000 km gelaufen ist und ein erheblicher Schaden vorliegt, sodass ein repariertes Fahrzeug unzumutbar wäre.

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Muss ich mir wirklich einen neuen Wagen kaufen, um den Neuwagenersatz zu bekommen?

Ja. Eine Abrechnung „auf Neuwagenbasis“ ist nur möglich, wenn Sie tatsächlich wieder einen vergleichbaren Neuwagen erwerben. Eine fiktive Auszahlung ohne Neukauf ist in der Regel nicht drin.

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