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Fahrrad trifft Autotür… Was tun beim Dooring-Unfall?

Dooring-Unfall
Dooring-Unfall ©Bigstockphoto.com // Kzenon // ID 233365027
Inhaltsverzeichnis: Fahrrad trifft Autotür… Was tun beim Dooring-Unfall?

Beinahe jeder Verkehrsteilnehmer kennt das Szenario: Das Auto ist geparkt, ein Radfahrer nähert sich, die Fahrertür geht auf und – zack – kommt es zur Kollision. So oder so ähnlich läuft es tagtäglich auf deutschen Straßen. Doch wenn der Fall der Fälle eintritt, heißt es: Nicht verzagen, kühlen Kopf bewahren. Wir zeigen Ihnen, wie Sie bei Dooring-Unfällen richtig reagieren.

Dooring, was ist das eigentlich?

Verkehrsunfälle, bei denen herannahende Fahrradfahrer mit plötzlich geöffneten PKW-Türen kollidieren, werden als „Dooring-Unfälle“ bezeichnet. Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage gibt knapp die Hälfte der Radfahrer an, schon mindestens einmal in einer solchen Gefahrensituation gewesen zu sein. Immerhin 6 Prozent waren schon einmal direkt in einen Unfall durch überraschend geöffnete Autotüren verwickelt. Mit 525 Verletzten war Dooring 2017 die zweithäufigste Unfallursache im Berliner Straßenverkehr.

Situationen dieser Art sind also keine Seltenheit und werden mit dem Aufkommen des E-Scooter-Trends in absehbarer Zeit auch nicht weniger. Umso wichtiger ist es zu wissen, was es bei der Schadensmeldung zu beachten gibt.

Mit der Fahrertür kollidiert — Wer zahlt den Schaden?

Im Zweifelsfall heißt es auch hier wie so oft: Kommt drauf an. Auch wenn Radfahrern eine Teilschuld zugerechnet werden kann, stärken jüngste Gerichtsurteile bei Dooring-Unfällen die Geschädigtenseite. So kann der betroffene Radler Ansprüche gegenüber dem Autofahrer (§ 7 StVG), dem Fahrzeughalter (§ 18 StVG) und dem Haftpflichtversicherer (§ 115 VVG) geltend machen. Außerdem wird dem Biker die Beweislast erleichtert: Anstatt die Schuld des PKW-Fahrers nachzuweisen, muss er lediglich die zugrunde liegenden Tatsachen beschreiben.

Für den Autofahrer hingegen gilt: Er muss sich als Verkehrsteilnehmer beim Aussteigen immer so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Es reicht also in vielen Fällen bereits aus, dass ein zeitlicher und örtlicher Zusammenhang zwischen dem Öffnen der Fahrertür und dem Schaden des Radfahrers herstellbar ist. Es wird in diesem Fall von einer Missachtung der Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr ausgegangen. In diesem Fall ist die Haftung klar: die Autofahrerseite kommt für den Schaden auf.

Schwer zu beweisen: Mitverschulden des Geschädigten

In diesen Regeln liegt die Schwierigkeit, ein Mitverschulden des Geschädigten geltend zu machen. Der Autofahrer muss den Beweis erbringen, dass den Radfahrer eine Teilschuld trifft, zum Beispiel durch die Nichtbeachtung des Sicherheitsabstands. Eine zusätzliche Hürde: Eine klare Festlegung, wo der Mindestabstand liegt, gibt es nicht. Hinzu kommt, dass sich der Unfallhergang in den meisten Fällen nur schwer rekonstruieren lässt — schließlich handelt es sich oft nur um Sekunden.

Herausforderungen der Schadensmeldung

Grundsätzlich gilt: Je schneller die Meldung erfolgt, desto besser. Wer bei diesem Punkt trödelt, läuft Gefahr seinen Anspruch auf Schadenersatz zu verlieren. Aber: Die Schadensmeldung kann für Laien ein echtes Minenfeld sein. Der direkte Draht über die Versicherungshotline erscheint im ersten Moment praktisch, kann Sie aber bares Geld kosten.

Mit faire-regulierung.de sind Sie auf der sicheren Seite. Wir prüfen Ihre Ansprüche für Sie — und zwar komplett kostenlos. Über unsere Online-Plattform melden Sie den Schaden absolut unkompliziert und schnell. Die kompetenten Anwälte aus unserem Expertennetzwerk übernehmen den Rest. Der Weg über unser Portal bedeutet für Sie: Absolute Rechtssicherheit, Datenschutz und die Gewissheit, das Maximum aus der Schadensregulierung herauszuholen. Die Abwicklung ist dabei so einfach, dass Sie per Smartphone erfolgen kann — noch vom Ort des Geschehens aus.

Wasserdichte Anspruchssicherung: Schritt für Schritt

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