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Abschleppkosten nach Unfall – Wer zahlt und warum?

Abschleppkosten Unfall
Abschleppkosten Unfall // Symbolbild
Inhaltsverzeichnis: Abschleppkosten nach Unfall – Wer zahlt und warum?

Nach einem Verkehrsunfall ist das Fahrzeug oft nicht mehr fahrbereit – ein Abschleppdienst ist dann unvermeidbar und schnell mit hohen Kosten verbunden. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen müssen Sie diese Kosten nicht selbst tragen. Ist der Unfallgegner schuld, übernimmt in der Regel dessen Haftpflichtversicherung die Abschleppkosten. Nur bei eigener Schuld kommt es darauf an, ob eine Kaskoversicherung besteht.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wer die Abschleppkosten übernimmt, welche Regeln dabei gelten – und wie Sie Ihre Ansprüche vollständig und unkompliziert durchsetzen.

In Kürze
  • Die Abschleppkosten werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen.
  • Sie sollten Ihren Wagen in die nächstgelegene Werkstatt schleppen lassen (Schadensminderungspflicht).
  • Sie müssen keine Preise von Abschleppdiensten vergleichen.
  • Als Verursacher müssen Sie ohne Kaskoversicherung die Abschleppkosten selbst zahlen.

Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten nach einem Unfall

Grundlegend gilt: Der Verursacher des Unfalls bzw. dessen Haftpflichtversicherung muss für alle Schäden aufkommen. Er hat die Pflicht, den ursprünglichen Zustand vor dem Unfall wiederherzustellen. Für Sie besteht nicht nur das Recht auf die Erstattung der Reparatur– und Mietwagenkosten, sondern auch auf die Erstattung der Abschleppkosten des Fahrzeugs.

Versicherungen möchten ihre Kosten in der Regel so gering wie möglich halten. Da Abschleppkosten oftmals sehr hoch sind, setzen Versicherungen hier gerne den Rotstift an und zahlen nicht den gesamten Betrag aus.

Ihr Recht

Wer unmittelbar nach einem Unfall abgeschleppt wird, muss nicht vor der Beauftragung des Abschleppdienstes Preise vergleichen. Das heißt, dass auch wenn die Abschleppkosten hoch sind, die Versicherung Ihnen den gesamten Betrag der entstandenen Kosten für die Abschleppung zahlen muss.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie die Ansprüche auf Abschleppkosten nach einem Verkehrsunfall geltend machen können? Wir helfen Ihnen!

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Wer zahlt die Abschleppkosten nach einem Unfall?

Im ersten Schritt muss die Schuldfrage geklärt werden. Haben Sie keine Schuld am Verkehrsunfall, kommt immer die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schadenersatz auf. Nicht nur die Kostenerstattung für Reparatur und Mietwagen stehen Ihnen zu – sondern auch die Abschleppkosten nach dem Unfall.

Bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall liegt die Zahllast bei Ihnen. Haben Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen, werden die Abschleppkosten von dieser getragen. Wenn Sie keine Kaskoversicherung haben, bleiben Sie als Unfallverursacher selbst auf den Kosten sitzen.

Hinweise für eine Schadensregulierung bei Teilschuld finden Sie hier.

Abschleppen bis in die nächste Werkstatt nach einem Verkehrsunfall

Grundsätzlich besteht eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Das bedeutet, dass auch als Geschädigter die Pflicht haben, die Kosten für die Schadensregulierung so gering wie möglich zu halten. In der Regel muss Ihr Auto also zur nächstgelegenen Werkstatt abgeschleppt werden. Ausnahmen bestätigen die Regel: Es gibt natürlich Fälle, in denen die nächste Werkstatt nicht der günstigsten Variante entspricht.

Hier ein paar Beispiele:

  • Sie können Ihr Fahrzeug nur in einer Spezialwerkstatt reparieren lassen.
  • Sie müssen das Auto in Ihrer Vertragswerkstatt reparieren lassen, um Garantieansprüche nicht zu verlieren.
  • Die Werkstätten haben nicht geöffnet. Dann können Sie Ihr Fahrzeug beim Abschleppdienst zwischenparken.

Sie wissen nicht, ob die Versicherung in Ihrem Fall zahlen muss, dann lassen Sie Ihre Ansprüche jetzt prüfen.

Die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung

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  • Unser kompetentes Expertenteam bespricht mit Ihnen das für Sie richtige weitere Vorgehen.
  • Bei Bedarf organisieren wir einen Gutachter bequem zu Ihnen nach Hause. Er erstellt das wichtige unabhängige Gutachten
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  • Ihre so optimierten Ansprüche werden bei den leistungspflichtigen Versicherungen geltend gemacht und für Sie zur Auszahlung gebracht
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  • Sie werden über jeden Regulierungsfortschritt über unser innovatives KIS (Kunden-Informations-System) auf dem Laufenden gehalten.

Wir können Ihren Unfall nicht ungeschehen machen. Aber wir machen das Beste für Sie daraus, versprochen!

Häufig gestellte Fragen zum Thema Abschleppkosten nach Unfall

Wer übernimmt die Abschleppkosten nach einem Unfall?

Ist der Unfall unverschuldet, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Abschleppkosten. Bei einem selbstverschuldeten Unfall zahlt Ihre Kaskoversicherung – sofern vorhanden.

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Muss ich die Abschleppkosten zunächst selbst bezahlen?

Oft ja, insbesondere wenn der Abschleppdienst direkt vor Ort bezahlt werden muss. Die Kosten können Sie sich jedoch im Nachgang von der zuständigen Versicherung erstatten lassen.

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Darf ich mein Auto in jede beliebige Werkstatt abschleppen lassen?

Grundsätzlich gilt die Schadensminderungspflicht: Das Fahrzeug sollte in die nächstgelegene geeignete Werkstatt gebracht werden. In bestimmten Fällen (z. B. Vertragswerkstatt oder Spezialbetrieb) sind Ausnahmen möglich.

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Muss ich vor dem Abschleppen Preise vergleichen?

Nein. Direkt nach einem Unfall sind Sie nicht verpflichtet, verschiedene Abschleppdienste zu vergleichen. Die entstandenen Kosten gelten in der Regel als erforderlich und müssen erstattet werden.

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Was passiert bei Teilschuld?

Bei einer Teilschuld werden auch die Abschleppkosten anteilig aufgeteilt. Das bedeutet: Sie bekommen nur den entsprechenden prozentualen Anteil erstattet, der Ihrer Schuldquote entspricht.

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