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Unfall mit Wohnmobil – Darauf müssen Sie achten!

Unfall mit Wohnmobil
Unfall mit Wohnmobil // Symbolbild
Inhaltsverzeichnis: Unfall mit Wohnmobil – Darauf müssen Sie achten!

Wohnmobile stehen für Freiheit, Flexibilität und Urlaub abseits fester Routen – bringen aber auch besondere Risiken mit sich. Aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichts und der oft fehlenden Fahrpraxis kommt es mit Wohnmobilen häufiger zu Unfällen als mit normalen Pkw. Wer dann nicht weiß, wie er richtig reagiert oder welche Versicherung zuständig ist, riskiert unnötigen Ärger und hohe Kosten.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, worauf es nach einem Wohnmobil‑Unfall ankommt, wer haftet und wie Sie Ihre Ansprüche richtig durchsetzen.

In Kürze
  • Wohnmobil‑Unfälle entstehen häufig durch mangelnde Fahrpraxis, falsche Ladungssicherung und Fehleinschätzung von Gewicht und Abmessungen.
  • Durch korrekte Beladung, Einhaltung der Zuladungsgrenzen und Fahrtraining lässt sich das Unfallrisiko deutlich senken.
  • Nach einem Wohnmobil‑Unfall gelten grundsätzlich die gleichen Verhaltensregeln wie bei jedem Verkehrsunfall.
  • Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Schäden – auch am Inventar.

Welche Ursachen kann ein Unfall mit dem Wohnmobil haben?

Oft wird nur in den schönen Sommermonaten mit dem Wohnmobil gefahren. Den Rest des Jahres sind viele Wohnmobilfans mit dem normalen Pkw unterwegs. Die mangelnde Fahrpraxis beim Wohnmobil führt zusammen mit der Unwissenheit bezüglich des Fahrzeugverhaltens regelmäßig zu Wohnmobil-Unfällen. Auch sind Fahrer häufig nicht an die größeren Maße ihres Wohnmobils gewöhnt oder missachten das deutlich höhere Gewicht ihres Wohnwagen.

Wie kann das Unfallrisiko verringert werden?

Das Schlüsselwort lautet hier: Ladungssicherung. Die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung kann bei einem Crash überlebenswichtig sein! Daher ist auch in § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt, dass die Ladung selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen darf.

Beachten Sie daher, dass schwere Gegenstände auf oder nahe des Bodens im Wohnmobil-Innenraum mit Spanngurten verstaut werden sollten. In den Regalen und höheren Ebenen des Wohnmobil-Innenraums gilt, dass dort nur leichtere Gegenstände Platz finden dürfen. Zerbrechliche und splitternde Gegenstände sollten am besten ganz zuhause bleiben.

Besonders wichtig ist, dass Sie Ihr Wohnmobil nicht überladen. Angaben zur maximalen zugelassenen Zuladung finden Sie im Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung. 

Unser Tipp: Üben Sie vor einer größeren Fahrt unbedingt mit ihrem unbeladenen Wohnmobil oder Wohnwagen-Gespann. Nutzen Sie verkehrsberuhigte Strecken und erarbeiten Sie sich wertvolle Fahrpraxis. Fahrerassistenzsysteme können auf längeren Strecken auch eine gute Unterstützung sein.

Richtiges Verhalten nach dem Unfall

Leider kann auch bei allen denkbaren Vorkehrungen ein Wohnmobil-Unfall nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden. Kommt es doch zum Unfall, sollten Sie einige grundsätzliche Regeln unbedingt beachten.

Diese Checkliste hilft Ihnen dabei:

  • Bewahren Sie Ruhe und Übersicht.
  • Sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab. Dazu schalten Sie zuerst die Warnblinkanlage ein, legen die Warnweste an und stellen das Warndreieck vor der Unfallstelle auf.
  • Schauen Sie sich dann um, ob Personen verletzt wurden oder ob lediglich ein Blechschaden entstanden ist.
  • Verletzte? Leisten Sie Erste Hilfe und kontaktieren Sie die Polizei, sowie den Notarzt.
    Bleiben Sie unbedingt bei den verletzten Personen, bis die Rettungskräfte eingetroffen sind und beschreiben Sie den Rettungskräften detailliert den Ort und das Geschehen.
  • Eine genaue Auflistung, was nach einem Verkehrsunfall zu tun ist, lesen Sie hier.

Hinweis: Nach einem Wohnmobil-Unfall sollten Sie auch daran denken, den Kindersitz auszutauschen. Bereits durch sogenannte Haarrisse, welche ab einer Aufprallgeschwindigkeit von 10 km/h entstehen können, ist der Schutz bei einem erneuten Aufprall nicht mehr gewährleistet. Mit dem bloßen Auge sind diese Risse nicht erkennbar.

Wer zahlt beim Wohnmobil-Unfall?

Im Gegensatz zum Wohnwagen, wo sowohl für den Pkw, als auch für den Wohnwagenanhänger eine eigene Versicherung vorliegen muss, gibt es beim Wohnmobil nur eine einzelne Versicherung. Durch diese Versicherung sind Sie abgesichert, wenn Sie einen Unfall verursachen. Schäden am Wohnmobil des Verursachers werden über die Teilkasko oder Vollkasko abgewickelt – sofern die Bedingungen erfüllt sind.

Sind Sie unverschuldet in einen Wohnmobil-Unfall geraten, muss die Versicherung des Unfallverursachers für Schäden und mögliche Schadensersatzforderungen aufkommen. Der Schaden muss dementsprechend korrekt gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend gemacht werden. Das erledigen wir kompetent und unkompliziert für Sie.

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Ist das Inventar mitversichert?

Manche Wohnmobilbesitzer investieren viel Geld und sogar ganze Jahre in den Ausbau ihres geliebten Wohnmobils.

Doch wie sieht es mit der Versicherung des entstandenen Innenausbaus und Inventars aus? 

Wieder müssen Sie zwei Szenarien unterscheiden:

A) Sie selbst verschulden den Unfall, bzw. es geht um Einbruch oder Naturgewalten 

Dann geht es um den von Ihnen selbst versicherten Deckungsumfang, also Ihre Kasko, Ihre Inventarversicherung und ggf. Ihre Hausratversicherung mit dem Leistungsmerkmal Außenversicherung.

Die Versicherung unterscheidet bei der Prüfung zwischen fest mit dem Wohnmobil verbauter Ausstattung & Zubehör und mit geringem Aufwand herausnehmbaren Equipment & Ausrüstung.

Stets mitversichert bei einer Wohnmobil-Kaskoversicherung sind fest im Wohnmobil verbaute oder fest am Wohnmobil angebrachte Zubehörteile. Darunter fällt neben dem verschraubten Fernseher im Innenraum auch die außen fest angebrachte Solaranlage oder die Satellitenschüssel, wenn diese fest auf dem Dach installiert wurde. Sonnensegel, Vorzelte und Markisen sind regelmäßig nur dann mitversichert, wenn Sie eine feste Verbindung mit dem Wohnmobil haben. 

Nicht von der Kaskoversicherung abgedeckt werden lose Gegenstände. Dies betrifft vor allem den üblichen Hausrat wie Bettdecken, Wasserkocher, Sitzkissen oder Töpfe. Um diesen ebenfalls zu versichern, ist eine gesonderte Inhaltsversicherung nötig. 

Gut zu wissen: Sehr häufig werden Fahrräder am Heckträger befestigt und mit auf die Reise genommen. Diese werden nicht über die normale Kaskoversicherung abgedeckt. Hierfür kommt ebenfalls eine gesonderte Inhaltsversicherung auf.

B) Sie werden unverschuldet mit Ihrem Wohnmobil und dem Inventar in einen Unfall verwickelt

In diesem Fall ist der Schädiger auch die Adresse für Ihre Schadenersatzansprüche für jegliches durch den Unfall beschädigtes Inventar, Zubehör und Equipment. Hier geht es um die richtige Auflistung und Belege zum Wiederbeschaffungswert der unfallgeschädigten Gegenstände –  im Falle von fest verbauten Equipment natürlich inklusive Installationskosten. Diese Bezifferung sollten Sie immer in die Hände eines erfahrenen, versicherungsunabhängigen Regulierungs-Spezialisten geben.

Der Unterschied zwischen “beim Versicherer fragen, was er bezahlen will” und dem Versicherer einen konkret berechneten Anspruch  zu übermitteln, liegt für die Geschädigten regelmäßig bei mehreren tausend Euro.

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Deckt bei Einbruch oder selbstverschuldetem Unfall  auch eine normale Hausratversicherung das Gepäck und Inventar ab?

Manche Hausratversicherungen versichern im Rahmen der Außenversicherung auch Hausrat und Gepäck außerhalb der eigenen vier Wände – zum Beispiel auch auf der Reise mit dem Wohnmobil. Doch Vorsicht! Meistens findet sich im Kleingedruckten der Hinweis, dass die Deckung für das Gepäck erst besteht, wenn der Schaden mindestens 25 km vom Wohnort entfernt eintritt.

ACHTUNG, Haftungsfalle:
Allzu gern wird die Abreise in den Urlaub in die ganz frühen Morgenstunden verlegt. Dazu wird das bereits vollständig gepackte Wohnmobil vor der eigenen Haustür startklar gestellt. Kommt es hier zum Einbruch, besteht durch die o.g. Klausel dann oft keine Deckung.

Lesen Sie das Kleingedruckte oder gehen Sie auf Nummer sicher und beladen das Fahrzeug wirklich erst unmittelbar bei Fahrtantritt.

Viele Hausratversicherungen hingegen bieten keinen passenden Schutz für die losen, sehr lieb gewonnenen Gegenstände im eigenen Wohnmobil an. Hier empfiehlt sich dann eine gesonderte Inhaltsversicherung.

Die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung

Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten? Dann gehen Sie auf Nummer Sicher und melden Sie sich direkt bei uns:

  • Unser kompetentes Expertenteam bespricht mit Ihnen das für Sie richtige weitere Vorgehen.
  • Bei Bedarf organisieren wir einen Gutachter bequem zu Ihnen nach Hause. Er erstellt das wichtige unabhängige Gutachten
  • Ihre vollständigen Ansprüche werden durch spezialisierte Anwaltsteams mit unserer Software berechnet
  • Ihre so optimierten Ansprüche werden bei den leistungspflichtigen Versicherungen geltend gemacht und für Sie zur Auszahlung gebracht
  • Bei Bedarf unterstützt Sie unser Netzwerk mit geprüft zuverlässigen Fachwerkstätten und Ersatzfahrzeugen
  • Sie werden über jeden Regulierungsfortschritt über unser innovatives KIS (Kunden-Informations-System) auf dem Laufenden gehalten.

Wir können Ihren Auslandsunfall nicht ungeschehen machen. Aber wir machen das Beste für Sie daraus, versprochen!

Häufig gestellte Fragen zum Thema Unfall mit Wohnwagen

Wer haftet bei einem Unfall mit dem Wohnmobil?

Kommt es unverschuldet zum Unfall, haftet die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung für alle Schäden – am Fahrzeug, Inventar und ggf. für Schmerzensgeld. Bei selbstverschuldeten Unfällen greift die eigene Vollkaskoversicherung, sofern abgeschlossen.

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Ist das Inventar meines Wohnmobils bei einem Unfall mitversichert?

Bei einem selbst verschuldeten Unfall sind nur fest verbaute oder verschraubte Teile (z. B. Solaranlage, Markise, Fernseher) über die Kaskoversicherung abgesichert. Lose Gegenstände wie Küchenutensilien oder persönliche Ausstattung benötigen eine separate Inhaltsversicherung oder ggf. eine Hausratversicherung mit Außenversicherung.

Sind Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, greift die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

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Wie kann ich Unfälle mit dem Wohnmobil vermeiden?

Durch regelmäßige Fahrpraxis, Training mit dem beladenen Fahrzeug, konsequente Ladungssicherung und das Einhalten der maximalen Zuladung. Wichtig ist außerdem: Fahren Sie vorausschauend und lassen Sie sich bei Unsicherheit von Fahrerassistenzsystemen unterstützen.

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Was passiert bei einem Einbruch in das Wohnmobil vor der Abfahrt?

Wenn das beladene Wohnmobil vor der Haustür steht, greifen die meisten Hausratsversicherungen nicht. Eine separate Inhaltsversicherung bietet hier deutlich besseren Schutz – insbesondere für hochwertige Ausrüstung.

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