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Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel: Ist das erlaubt?

Mann am Steuer eines Autos, Dashcam am Spiegel befestigt
Dashcam als Beweismittel - ist das erlaubt? | Symbolbild
Inhaltsverzeichnis: Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel: Ist das erlaubt?

Dashcams sind in vielen Ländern üblich, um sich gegen unberechtigte Forderungen zu schützen. In Deutschland ist ihr Einsatz umstritten und verursacht bei vielen Datenschutzbedenken. Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15.5.2018 (VI ZR 233/17) sind Dashcam-Aufnahmen prinzipiell als Beweismittel im Zivilprozess zulässig. Was Sie beachten müssen, damit Sie eine Dashcam als Beweismittel nach einem Unfall einsetzen können, finden Sie hier.

Was ist eine Dashcam?

Bei einer Dashcam handelt es sich um eine kleine Kamera, die auf dem Armaturenbrett oder hinter der Frontscheibe des Fahrzeugs angebracht ist und das Geschehen im vorausfahrenden (zum Teil auch rückwärtigen) Verkehr filmt. In vielen Ländern sind Dashcams mittlerweile üblich, um sich vor unberechtigten Forderungen oder sogar fingierten Unfällen zu schützen. Denn die Aufnahmen beweisen, wie sich der Unfall wirklich zugetragen hat und dienen Gerichten und Sachverständigen als Grundlage für die Klärung der Schuldfrage.

In Deutschland haben sich Dashcams noch nicht flächendeckend durchgesetzt. Das liegt vorrangig an der Rechtslage, die sich stark für Datenschutz und den Schutz persönlicher Daten einsetzt. Doch in den letzten Jahren gab es einige Gerichtsurteile und Änderungen der Rechtslage, sodass Dashcams auch hierzulande in bestimmten Fällen als Beweismittel nutzbar sind. Besonders Aufmerksamkeit erhielt hier das Urteil des BGH aus dem Jahr 2018. Denn das Gericht bestätigte, dass die Aufnahmen die Aufklärung des Unfallhergangs unterstützen und es Gutachtern, Versicherungen und Anwälten einfacher machen können, einen Unfall zu bewerten. Vor allem für Schadensersatzansprüche sind Dashcam-Aufnahmen Gold wert. Ihre Nutzung als Beweismittel darf als nicht grundsätzlich untersagt werden.

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Ist eine Dashcam in Deutschland erlaubt?

Die Frage, ob eine Dashcam im Auto erlaubt ist, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Denn der BGH hat sich dazu nicht geäußert. Die Richter haben lediglich entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel nicht mehr generell unzulässig sind. Ob und wie diese allerdings hundertprozentig legal anfertigt werden können, ließ das Gericht offen. 

Ist nun eine Dashcam erlaubt oder nicht? Grundsätzlich ist sie erlaubt, Sie können eine solche Kamera also beruhigt in Ihrem Fahrzeug anbringen. Allerdings ist das Filmen selbst, sofern es im öffentlichen Raum stattfindet, weiterhin nur in einem engen Rahmen möglich. Dazu gehört, dass die Kamera nicht dauerhaft laufen und aufzeichnen darf. Damit würde sie gegen die Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 DSGVO, § 4 BDSG) verstoßen. Doch wie sind Dashcams erlaubt? Dabei helfen kleine Features, die viele Kameras mitbringen und die die Einhaltung der engen Gesetze erleichtern.

Dashcam Deutschland – Das darf ich aufnehmen

Eine Dashcam im Auto darf nicht dauerhaft aufnehmen und diese Aufnahmen auch dauerhaft speichern. Allerdings ist es unmöglich, die Kamera erst unmittelbar vor einem Unfall oder Ereignis einzuschalten. Deswegen bringen die kleinen Geräte in der Regel von Haus aus entsprechende Funktionen mit, die ihren legalen Einsatz im Straßenverkehr möglich machen, ohne als Hellseher tätig zu sein. Dazu gehören zum Beispiel diese Funktionen:

  • Beschleunigungssensor/G-Sensor: Er sorgt dafür, dass die Kamera Unfälle und starke Bremsmanöver erkennt, sich automatisch einschaltet und aufnimmt.
    Dadurch filmt die Dashcam nur dann, wenn es auch einen Anlass dafür gibt.
  • Automatische Überschreibung/Loop: Moderne Kameras speichern mögliche Unfälle und brenzlige Ereignisse nicht als zusammenhängenden Film, sondern in Form kurzer Clips. Dabei werden ältere Aufnahmen dank einer Loop-Funktion regelmäßig überschrieben und gelöscht. Es findet also keine dauerhafte Speicherung statt.
  • GPS, Datum und Uhrzeit: Fängt die Kamera an zu filmen, speichert sie nicht nur das, was die Linse auffängt, sondern auch automatisch den Standort sowie Datum und Uhrzeit ab. Dadurch lassen sich die Aufnahmen später besser als Beweismittel nutzen und geben alle relevanten Informationen wieder.

Durch diese Funktionen lassen sich Dashcams im öffentlichen Raum, zu dem auch der Straßenverkehr gehört, legal nutzen und entsprechen den rechtlichen Vorgaben. Interessierte sollten beim Kauf also darauf achten, dass das gewünschte Kamera-Modell diesen Anforderungen entspricht und nur aufnimmt, wenn es dazu einen Grund gibt und die Aufnahmen nicht dauerhaft speichert. Nach einem Unfall lassen sich die gespeicherten Clips in der Regel unkompliziert abrufen und auf Wunsch auch dauerhaft speichern. Das ist rechtlich in der Regel in Ordnung, da es hier einen Anlass in Form des Unfalls gibt und sonst keine dauerhafte Aufnahme und Speicherung stattfindet.

Vorsicht: Veröffentlichung auf Social Media

Das Veröffentlichen von Dashcam-Videos im Internet wie z.B. auf YouTube können das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht am eigenen Bild verletzen. Achten Sie also darauf, alle personenrelevanten Daten unkenntlich zu machen. Dazu zählen auch Gesichter, Kennzeichen und andere relevante Informationen, die Rückschlüsse auf Personen zulassen.

Dashcam als Beweismittel nutzen

Die Nutzung von Dashcam-Videos ist nicht in jedem Fall als Beweismittel zulässig. Auch dann nicht, wenn sich der Fahrer an die rechtlichen Vorgaben gehalten hat. Zwar hat das BGH-Urteil die Nutzung der Aufnahmen als Beweismittel erleichtert, ob sie jedoch tatsächlich zugelassen werden, entscheiden die Gerichte. Dazu wird jeder Einzelfall geprüft (mittels Rechtsgüterabwägung) und entschieden, ob die Dashcam verwertet werden darf oder nicht. Denn hier stehen sich regelmäßig die Interessen des Beweisführers und das Persönlichkeitsrecht des Beweisgegners gegenüber:

Interessen des Beweisführers:

  • Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche
  • Der im Grundgesetz verankerter Anspruch auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Interesse an einer funktionierenden Zivilrechtspflege
  • Interesse an einer materiell richtigen Entscheidung nach freier Beweiswürdigung 

Allgemeines Persönlichkeitsrecht des Beweisgegners:

  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  • Recht am eigenen Bild

Die Interessen beider Seiten werden hier für jeden Einzelfall separat abgewogen. Dabei entscheiden die Richter, welche Interessen schwerer wiegen und welche davon hinter diesen zurückstehen müssen. Das kann je nach Situation für oder gegen die Dashcam Aufnahmen als Beweismittel sprechen.

In dem oben genannten Urteil des BGH fiel die Rechtsgüterabwägung zugunsten des Dashcam-Nutzers aus, der im Zivilprozess von dem Berufungsgericht verlangte, seine Aufnahmen als Beweismittel gem. § 371 Abs. 1 ZPO in Augenschein zu nehmen.

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FAQ zu Dashcam-Aufnahmen im Auto

Wie lange darf eine Dashcam aufnehmen?

Eine Dashcam darf weder dauerhaft aufnehmen noch diese Aufnahmen dauerhaft speichern. Deswegen haben moderne Kameras oft Sensoren, die kritische Situationen erkennen und erst dann die Aufzeichnung speichern. Außerdem werden nicht benötigte Aufnahmen regelmäßig überschrieben oder gelöscht. Mit diesen Funktionen lassen sich Dashcams legal nutzen.

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Sind Dashcams in Deutschland erlaubt?

Grundsätzlich ja, allerdings gibt es strenge Vorgaben für ihren Einsatz und die Art, wann und wie sie aufnehmen dürfen. Es ist ratsam, sich an diese Regeln zu halten, um sie auch bei einem Rechtsstreit als Beweismittel einsetzen zu können.

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Kann ich eine Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel nutzen?

Ob und welche Dashcam-Aufnahmen in einem Rechtsstreit zugelassen werden, entscheiden die Gerichte – und zwar für jeden Einzelfall aufs Neue. Das heißt, dass solche Aufnahmen auch als Beweismittel abgelehnt werden könnten, obwohl sie rechtmäßig entstanden sind.

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Worauf sollte ich bei einer Dashcam achten?

Achten Sie darauf, dass die Dashcam die rechtlichen Vorgaben erfüllt. Es dürfen weder anlasslose noch dauerhafte Aufnahmen im Straßenverkehr getätigt werden. Moderne Kamera haben deshalb Beschleunigungssensoren, Loop-Funktionen und ähnliches, um den. rechtlichen Vorgaben zu entsprechen.

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