Durchschnittlich alle 13 Sekunden kracht es auf deutschen Straßen. Ist Ihr Fahrzeug nach einem Unfall ein Totalschaden, bleibt Ihnen oft nur der Verkauf oder die Verschrottung des verunfallten Autos übrig. Ein neues Auto muss dann her. Für die An- und Abmeldung der Fahrzeuge müssen Sie eine Gebühr bezahlen. Diese Kosten können Sie im Rahmen des Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfalls geltend machen. Wie? Das finden Sie hier.
Auto abmelden nach Unfall
Grundsätzlich gilt: Der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung muss für materiellen und immateriellen Schaden aufkommen. Er ist verpflichtet, Ihren Zustand wieder so herzustellen, wie er vor dem Unfallereignis bestand. Sie haben also nicht nur das Recht sich Reparatur- und Mietwagenkosten erstatten zu lassen, sondern auch die An-und Abmeldekosten des Fahrzeugs. Welche Kostenerstattungen Ihnen nach einem Verkehrsunfall noch zu stehen, finden Sie in unserem Ratgeber.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Ansprüche nach einem Verkehrsunfall geltend machen können? Wir helfen Ihnen!
Wer zahlt die An-und Abmeldekosten nach einem Verkehrsunfall?
Um herauszufinden, wer die Kosten für die An- und Abmeldung zahlen muss, ist es wichtig, die Schuldverteilung des Verkehrsunfalls zu klären.
Bei Nutzung des fairforce.one-Portals, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden nach Angabe aller erforderlichen Daten eine qualifizierte Ersteinschätzung der Schuldfrage.
Tragen Sie nicht die Schuld am Unfall, kommt die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schadenersatz auf. Nicht nur die Kostenerstattung für Reparatur und Mietwagen stehen Ihnen zu – sondern auch der An- und Abmeldung.
Bei Selbstverschulden des Verkehrsunfalls liegt die Zahllast bei Ihnen. In einigen Fällen, zum Beispiel bei Wildunfällen oder Unwetterschäden (Hagel), greift ggf. Ihre Kaskoversicherung. Lesen Sie hier unbedingt Ihren Versicherungsvertrag. Dort wird aufgelistet, welche Kosten von der Versicherung übernommen werden. Trägt die Versicherung die Kosten für An-und Abmeldung nicht, müssen Sie diese leider aus Ihrer eigenen Tasche zahlen.
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So viel steht Ihnen für die An-und Abmeldekosten nach einem Unfall zu
Die Ihnen zustehenden Positionen des Schadenersatz für An-und Abmeldekosten werden bei Regulierung in Eigenregie mit dem Versicherer erfahrungsgemäß häufig vergessen. Aus der täglichen Regulierungspraxis wissen wir, dass selbst bei angefragten Ummeldekosten regelmäßig ungerechtfertigte Kürzungen gemacht werden, zu Lasten Ihrer Erstattung.
Der sicherste Weg für Sie, Ihren Anspruch auf die An- und Abmeldekosten geltend zu machen, ist die Rechnung im fairforce.one-Portal hochzuladen. Die geprüften Spezialisten unseres Netzwerks stellen Ihre bestmögliche Erstattung sicher.
Heben Sie sowohl die Rechnung für die Zulassungsstelle (hier wird die An-und Abmeldung vorgenommen) als auch die Belege für die Fahrzeugschilder auf. Diese können Sie bei der gegnerischen Versicherung einreichen. Zudem haben Sie das Recht die Ummeldungen über einen Zulassungsdienst regeln zu lassen. Auch diese Kosten müssen Ihnen von der gegnerischen Versicherung gezahlt werden.
Sie wollen ihr Auto nach Totalschaden abmelden? Nutzen Sie einen professionellen Zulassungsservice! Gerade bei unverschuldeten Unfällen ist es Ihnen nicht zuzumuten, nun auch noch ungewollt einen halben Tag Ihrer wertvollen Lebenszeit in der “Stimmungsoase Zulassungsstelle” zu begraben. Sie finden geeignete Zulassungsdienste in jeder größeren Stadt. Die ca 20,- € sind gut investiert und werden als Teil des Schadenersatzes erstattet.
Können Sie für die An-und Abmeldung keine Rechnung nachweisen, bekommen Sie eine Kostenpauschale. Zahlreiche Gerichte haben sich für eine pauschale Abrechnung ausgesprochen, wenn Sie keinen Zahlungsbeleg für die An-und Abmeldekosten haben (bspw. Urteil des LG Duisburg (LG) vom 27.03.2018 Az.: 11 O 89/16). Die Pauschalen variieren dann je nach Versicherung zwischen 40,- und 80,- €. Voraussetzung ist, dass Sie die Ummeldung der Fahrzeuge nachweisen.
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Versicherungen möchten Ihre Kosten so gering wie möglich halten. Deshalb müssen Sie die Kosten für An-und Abmeldung ausdrücklich bei der Versicherung einfordern. Ohne die Versicherung direkt auf die An-und Abmeldekosten hinzuweisen, wird Ihnen die Versicherung die Erstattung nicht freiwillig gewährleisten.
Der für Sie einfachste Weg nach einem Verkehrsunfall
Unser fairforce.one-Netzwerk besteht aus Experten der Schadensregulierung. Wir kümmern uns um alles und minimieren Ihre Aufwände zur Abwicklung Ihres Schadenfalls. So haben Sie mehr Zeit für die schönen Dinge im Leben.
Ihr Vorteil: Den aktuellen Stand Ihres Falls können Sie in unserem Kundeninformationssystem (KIS) ganz einfach verfolgen. Und vor allem funktioniert das KIS ohne jede Installation auf Ihrem Handy oder PC. Alle wichtigen Dokumente wie Gutachten können Sie hier direkt einsehen. Das heißt für Sie: Nie mehr dicke Papierstapel auf dem Schreibtisch. Alle Daten haben Sie ohne langes Suchen blitzschnell zur Hand.
Das müssen Sie jetzt tun
In nur 2 Minuten melden Sie uns Ihren Unfall direkt online oder telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 – 30 111 60. Ein Experte aus unserem Netzwerk ruft Sie in kürzester Zeit zurück. Ab nun können Sie sich zurücklehnen, denn wir kümmern uns um die Abwicklung Ihres Schadenfalls.
FAQ zum Abmelden des Fahrzeugs nach Unfall
Wer trägt nach einem Unfall die Kosten für die Abmeldung?
Wurden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, trägt die gegnerische Versicherung nicht nur die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs, sondern auch die Gebühren, die bei einer Ab- oder Neuanmeldung anfallen.
mehr erfahrenAuto abmelden nach Unfall - Versicherung bezahlt?
Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie die Kosten für die Abmeldung von der Versicherung des Unfallverursachers zurückverlangen. Heben Sie dafür alle Zahlungsbelege gut auf. Denn die Versicherung muss Ihnen auf Antrag nicht nur die Kosten für die Reparatur, Mietwagen und andere Leistungen erstatten, sondern auch die Kosten, die die durch die Abmeldung Ihres Fahrzeugs entstehen.
mehr erfahrenMuss ich mein Auto nach einem Unfall abmelden?
Weist Ihr Fahrzeug einen Totalschaden auf und ist nicht mehr zu reparieren, sollte es abgemeldet werden. Die Kosten hierfür trägt die Versicherung des Unfallverursachers.
mehr erfahrenHaftet die Versicherung nach Unfall für Ab- und Anmeldung?
Sind Sie nicht Schuld am Unfall und müssen Ihr Fahrzeug ab-, um- oder neu anmelden, können Sie die Gebühren dafür bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Denn diese Kosten gehören mit zu den Leistungen, die Ihnen in diesem Fall zustehen.
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